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BVerwG, 30.10.2000 - 6 B 13.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rechtsfolgen der Offensichtlichkeit eines schwerwiegenden Fehlers bei einem Verwaltungsakt - Anforderungen an die hinreichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.2000 - 6 B 13.00
Die ordnungsgemäße Darlegung des Zulassungsgrunds der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt nämlich die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26). - BVerwG, 26.08.1977 - VII C 71.74
Gemeinschaftsrecht - Verfügung einer nationalen Behörde - Fristversäumnis - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.2000 - 6 B 13.00
Wie die Beschwerde selbst ausführt, ist diese Frage in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden worden; Nichtigkeit liegt nur bei einem besonders schweren formellen oder materiellen Fehler vor, der nach herrschender Ansicht für einen urteilsfähigen Bürger offensichtlich sein muss (Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG 7 C 71.74 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 20). - BVerwG, 30.10.2000 - 6 B 12.00
Voraussetzungen für den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 30.10.2000 - 6 B 13.00
Darüber hinaus besteht der Eindruck, dass dieser Teil der Ausführungen sich ausschließlich auf das Urteil des Berufungsgerichts in dem Parallelverfahren (6 B 12.00) bezieht und nicht auf das Berufungsurteil im vorliegenden Rechtsstreit; die Beschwerdeführer haben eine wortgleiche Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in den Verfahren 6 B 12.00 und 6 B 13.00 vorgelegt, welche auf die erforderliche Differenzierung verzichtet.
- OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
Initiativrecht des Personalrats; Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle …
Der Beteiligte zu 1. trägt vor, das Verwaltungsgericht habe seine Rechtsauffassung auf ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes gestützt, die angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 24.10.2001 - 6 B 13/00 - und vom 24.4.2002 - 6 P 3/01 - als überholt anzusehen seien. - VG Köln, 05.11.2003 - 34 K 7449/02
Mitbestimmungsrecht des Personalrates einer Klinik über Beginn und Ende der …
Aus der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.2001 - 6 B 13/00 - erfolgt nach Auffassung der Kammer nichts anderes.